Finanzielle Sicherheit vererben

Am 17.04.2024 informierte ein Rechtsanwalt Angehörige, wie sie das Erbe eines behinderten Kindes schützen können.

Über 50 interessierte Eltern, Großeltern oder erwachsene Geschwister behinderter Kinder kamen auf Einladung des Familienzentrums St. Josef zu einem Vortrag von Rechtsanwalt Björn Jennert zum Thema „Behindertentestament“. Viele Eheleute sichern sich mit der Erstellung eines „Berliner Testaments“ ab, bei dem sie sich gegenseitig und zuletzt die Kinder als Erben einsetzen. Hat man ein behindertes Kind, kann diese und andere Formen eines Testaments die Familie allerdings in den finanziellen Ruin stürzen. Der Sozialhilfeträger kann auf den sogenannten Pflichtteil des Kindes nach dem Tod des Elternteils zugreifen, sodass der andere Elternteil gezwungen ist, diesen auszubezahlen. Im schlimmsten Fall bedeutet dies auch den Verkauf von Haus und Hof.

Das Familienzentrum St. Josef hatte bereits vor 10 Jahren den erfahrenen Rechtsanwalt Björn Jennert aus Ratingen zu Gast, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Dass sich in den letzten Jahren in der Gesetzeslage vieles geändert hat, nahm das Familienzentrum zum Anlass, Jennert erneut einzuladen. An einem informativen Abend beriet er Eltern und Angehörige von Kindern mit Behinderung, welche Möglichkeiten sie mit der Erstellung eines „Behindertentestaments“ haben, mit dem sie sowohl den länger lebenden Elternteil als auch die Kinder vor Querelen mit dem Sozialamt oder dem Landschaftsverband schützen können.

Die nächste Vortrag mit Björn Jennert findet am 25.09.2024 in der Kita St. Marien statt und behandelt dann das Thema, wie Vermögen vor den Kosten eines Pflegeheims geschützt werden kann. Informationen gibt es unter familienzentrum-stjosef@bistum-muenster.de

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